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LAG Hamm, 22.06.2001 - 10 TaBV 96/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstufung einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebener Behindertenwerkstatt als karitative Einrichtung einer Religionsgemeinschaft nach Ausgliederung aus einer Einrichtung der katholischen Kirche
- soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)
§ 118 Abs. 2 BetrVG; § 9 Abs. 2 MAVO
Wirksamkeit einer Betriebsratswahl - Einrichtung der katholischen KircheTeil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Gelsenkirchen, 29.06.2000 - 5 BV 5/00
- LAG Hamm, 22.06.2001 - 10 TaBV 96/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 31.01.1984 - 1 AZR 174/81
Arbeitsgerichtsverfahren: Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei mehreren …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Köln, 11.02.2000 - 4 TaBV 2/00
Übergangsweise Funktion eines ehemaligen Personalrats als Betriebsrat bei …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hamm, 22.06.2001 - 10 TaBV 119/00 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Düsseldorf, 29.08.2012 - 7 TaBV 4/12
Werkstatt für Behinderte ist ein Tendenzbetrieb
Diese Hilfe für Behinderte verliert nicht dadurch ihren karitativen Charakter, dass sie gleichzeitig eine sozialpolitische Aufgabe der Gesellschaft, d.h. des Staates ist (vgl. BAG, Beschluss vom 07.04.1981, 1 ABR 83/78, zitiert nach juris; so auch LAG Hamm, Beschluss vom 22.06.2011, 10 TaBV 96/00, zitiert nach juris).